FAQs

Herzlich willkommen auf unserer Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQs). Als Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH sind wir bestrebt, transparent und zugänglich zu sein, um Ihnen bei allen Fragen und Anliegen bestmöglich zu helfen. In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen, Angeboten und Möglichkeiten zur Unterstützung von Jugendlichen und Familien. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen zu helfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Ambulante Dienste

Sie können sich an eine Mitarbeiter:in des allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes Ihrer Stadt wenden. Gemeinsam überlegen Sie Lösungen. Eine mögliche Lösung kann der Einsatz einer ambulanten Familienhilfe sein.

Die Familienhilfe kommt zu Ihnen nach Hause um mit Ihnen und Ihrer Familie daran zu arbeiten, dass es bei Ihnen wieder besser läuft. Dabei bestimmen Sie als Familie (oder Du alleine), wobei Sie Unterstützung brauchen. Wie oft die Familienhilfe kommt, ist dann davon abhängig, wie viel Hilfe Sie benötigen.

Die Ambulante Familienhilfe nimmt keine Kinder mit in eine stationäre Einrichtung. Wenn es uns auffällt, dass es den Kindern nicht gut geht, werden wir mit den Eltern und dem Jugendamt darüber sprechen und gemeinsam überlegen, wie man die Situation verbessern kann.

Grundsätzlich können Sie den Familienhelfern alles erzählen, sie unterliegen der Schweigepflicht und dürfen gegen Ihren Willen nichts weitererzählen. Nur wenn es darum geht, eine Gefahr für ein Kind abzuwenden, muss sie mit den Eltern und/oder dem Jugendamt sprechen.

Stationäre Hilfen

Du kannst Dich an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes beim Jugendamt Deiner Stadt melden und Dich beraten lassen und gemeinsam überlegt ihr Lösungen.

Die Sozialarbeiterinnen/die Sozialarbeiter des Jugendamtes überlegen mit Dir und deinen Eltern, soweit sie sorgeberechtigt sind oder sonst mit Deinem Vormund, wo Du eine Zeitlang leben könntest. Ihr schaut Euch gemeinsam verschiedene Wohngruppen an.

Du lernst Die Kinder/Jugendlichen bei einem möglichen Hospitationstag kennen und wirst sicher viele Ähnlichkeiten zu Deiner Situation feststellen.

Klar, es gibt abgestimmte Regeln zum Zusammenleben, die wir gemeinsam überlegt haben und die auch mit den Kindern und Jugendlichen abgestimmt werden, wie z.B. Medienzeiten, Bettzeiten, Beteiligung am Haushalt, Umgang miteinander.

Das stimmen die Kollegin/der Kollege vom Jugendamt mit Deinen Sorgeberechtigten, mit Dir und der Gruppe ab und gucken, was Du brauchst und was möglich ist.

Auch da überlegen alle Beteiligten wie bei den Wochenendbesuchen gemeinsam mit Dir und finden eine hoffentlich gute Lösung.

Wir haben Einzel- und Doppelzimmer; schau Dir das in den einzelnen Gruppen an.

Ja, das geht, wenn Deine Schule / Dein Verein mit dem ÖPNV gut erreichbar für Dich ist.

IBW/ SBW

Wenn es bei dir zu Hause nicht gut läuft und du den Wunsch hast auszuziehen kannst du dich an das Jugendamt deiner Stadt wenden. Dort überlegt ihr gemeinsam, wie man die Situation verbessern kann. Um in das IBW einziehen zu können musst du mindestens 16 Jahre alt sein und das Jugendamt und deine Eltern müssen einem Einzug zustimmen.

Wer dich besuchen und eventuell bei dir übernachten darf entscheiden deine Betreuer. Gemeinsam werdet ihr eine gute Lösung finden.

Im IBW hast du zwei Betreuer*innen. Diese wirst du zu Beginn täglich sehen, später macht ihr gemeinsam Termine aus. Wie viele das sind hängt davon ab, wieviel Unterstützung du benötigst. Deine Betreuer*innen unterstützen dich überall da, wo du Hilfe benötigst.

Natürlich gibt es im IBW auch Pflichten. Welche genau werden in einem Betreuungsvertrag geregelt. In jedem Fall gehört es aber dazu, dass du die Wohnung sauber hältst, dich mit deinen Betreuer*innen triffst und einer täglichen Beschäftigung nachgehst.

Erziehungsstellen

Über eine Inobhutnahme entscheidet immer das zuständige Jugendamt. Dies geschieht, wenn das Jugendamt feststellt, dass du an deinem Lebensort gefährdet bist oder Umständen ausgesetzt bist, die dir nicht guttun. Du kannst dich aber auch selbst bei deinem Jugendamt melden und um Inobhutnahme bitten, wenn du aus bestimmten Gründen nicht mehr an deinem bisherigen Lebensort verbleiben möchtest.

Das Jugendamt, die Eltern/Vormund, Mitarbeiter*in der Inobhutnahmegruppe planen gemeinsam mit dir deine weitere Perspektive. Hierbei wird berücksichtigt, was sich alle Beteiligten vorstellen können und aus Sicht aller Beteiligten das Beste für dich ist.

Idealerweise bleibst du maximal 6 Wochen in der Inobhutnahmegruppe. In vielen Fällen ist der Aufenthalt kürzer, in einigen jedoch auch länger.

Sofern keine Gefährdung durch Kontakte besteht, kannst du nach vorheriger Absprache natürlich deine Eltern oder Freunde treffen, vorausgesetzt du möchtest das. In einigen Fällen werden Besuche durch eine(n) Pädagog(in) begleitet.

Je nachdem, welche Perspektive gemeinsam mit dir und allen Beteiligten erarbeitet wurde, kannst du wieder zu deinen Eltern zurückkehren  (manchmal mit einer pädagogischen Unterstützung) oder aber es wird ein Platz in einer Wohngruppe für dich gesucht. Bevor ein Wechsel in eine Wohngruppe stattfindet, guckst du dir die Gruppe an und kannst entscheiden, ob du dort leben möchtest oder nicht.